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Seitz Garten- und Landschaftsbau GmbH & Co. KG

Landschaftsarchitekt, FH Landschaftsarchitektur, Straßenheim..., Facebook-square, Gartenbegrünung, Experten für Freiraumplanung, GaLaBau-Fachbetrieb, Luxusgarten, Natursteinmauern, HUBEN, #relax@home
Adresse / Anfahrt
Ortsstraße 5
68259 Mannheim
2x Adresse:

Schriesheimer Fußweg 7
68526 Ladenburg


Ortsstraße 6b
68259 Mannheim


Kontakt
11 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 11 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-12-07:
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Ortsstraße 5, 68259 Mannheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Seitz Garten- und Landschaftsbau Verwaltungs-GmbH, Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 730511).

2022-01-27:
Der Einzelkaufmann Seitz, Jochen, Mannheim, *09.12.1983 hat als Inhaber der Firma "Seitz Garten- und Landschaftsbau e.K.", Mannheim das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 16.12.2021 und des Versammlungsbeschlusses vom 16.12.2021 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Einzelprokura: Heitmann, Roland, Ladenburg, *14.01.1977. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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