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Seitz GmbH

Leistungsbereiche, Sanitätshaus, Themennavigator..., Diagnose/Befund, Orthopädie-Technik, Reha-Technik, Standortübersicht, Orthopädie-Schuhtechnik, Produktsuche
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97980 Bad Mergentheim
11x Adresse:

Haugerpfarrgasse 8
97070 Würzburg


Daimlerstraße 2
97980 Bad Mergentheim


Bahnhofstraße 21
91710 Gunzenhausen


Galgengasse 53
91541 Rothenburg ob der Tauber


Marktplatz 12
97941 Tauberbischofsheim


Erlbacher Straße 103
91541 Rothenburg ob der Tauber


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91522 Ansbach


Gottfried-Leibniz-Straße 4
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91438 Bad Windsheim


Nürnberger Straße 2-6
91781 Weißenburg i.Bay.


Haller Straße 124
74564 Crailsheim


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2007-04-10:
Nicht mehr Geschäftsführer: Seitz, Horst, Bad Mergentheim.

2017-01-26:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Stammkapital und Stammeinlagen beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit der "Orthopädie-Technik Seitz GmbH", Gunzenhausen um 40.000,00 EUR EUR auf 100.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 100.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.08.2016 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Orthopädie-Technik Seitz GmbH", Gunzenhausen verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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