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Selbstverwaltete Ostberliner GenossInnenschaft (SOG) eG

Bevölkerungsteile, Mietsteigerungen, Ziel gesetzt Wohnraum..., Wohnungsmarkt, Vertreibung, Gemeinnützig, Kollektiv
Adresse / Anfahrt
Kreutzigerstraße 23
10247 Berlin
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
14x HR-Bekanntmachungen:

2007-10-24:
Vorstand: Vorstand:; 5. Viereck, Axel Werner, *20.09.1975, Berlin.

2008-06-10:
Nicht mehr Vorstand:; 1. Schindler, Florian.

2008-07-07:
Nicht mehr Vorstand:; 3. Kalkbrenner, Ralf.

2010-09-15:
Nicht mehr Vorstand:; 4. Erastova-Fischer, Ruslana; Vorstand:; 6. Lankner, Stephan, *27.08.1968, Berlin Rechtsform: Die Satzung ist am 19.04.2010 geändert in § 23 a (Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung)..

2012-06-11:
Nicht mehr Vorstand:; 2. Hevers, Hjalmar; Vorstand:; 7. Andresen, Björn, *15.09.1973, Berlin.

2013-06-04:
Vorstand:; 8. Bahls, Tilman, *06.06.1980, Berlin; Nicht mehr Vorstand:; 5. Viereck, Axel Werner.

2014-11-26:
Vorstand: 9. Raschke, Simon-Moritz, *16.05.1984, Berlin

2015-08-25:
Vorstand: 10. Mader, Esther, *20.03.1984, Berlin; Vorstand: 11. Rogier, Gernot, *10.06.1975, Berlin

2017-06-28:
Nicht mehr Vorstand: 8. Bahls, Tilman

2018-07-20:
Nicht mehr Vorstand: 7. Andresen, Björn; Vorstand: 12. Weber, Sabine Maria, *13.12.1965, Berlin

2020-03-16:
Vorstand: 13. Fritzsche, Christopher, *21.04.1989, Berlin

2020-06-16:
Nicht mehr Vorstand: 6. Lankner, Stephan

2021-07-16:
Nicht mehr Vorstand: 10. Mader, Esther

2022-01-12:
Gegenstand: Zweck der Genosslnnenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial vertretbare Wohnraumversorgung der Mitglieder der Genosslnnenschaft im Sinne der Präambel. Die Genosslnnenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören auch Gewerberäume, Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen. Bei der Übernahme von Bauten, welche bereits zu Wohnzwecken genutzt werden, verpflichtet sich die Genosslnnenschaft, vor Abschluss eines zur Übernahme verpflichtenden Rechtsgeschäfts, die unwiderrufliche Einwilligung von zumindest drei Viertel der wohnlichen Nutzerlnnen zur Vornahme desselben, einzuholen. Bewirtschaftete Gewerbeflächen sind bevorzugt an im Eigentum ihrer Belegschaft stehende Kollektivbetriebe, oder an kulturelle sowie soziale Projekte zu vergeben. Die Mittel der Genosslnnenschaft sowie erzielte Gewinne sind ausschließlich zur Erreichung des Genosslnnenschaftszweckes zu verwenden. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; die Mitgliederversammlung beschließt die Voraussetzungen. Rechtsform: Die Satzung ist am 28.06.2021 geändert und neu gefasst, insbesondere geändert in § 2 (Gegenstand) und zur Anlage der Satzung § 3 (Fälligkeit).