2007-08-20: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Seliger Handelsgesellschaft mbH", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 602250) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2007-08-20: Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf Euro umgestellt und um 1.741,62 EUR auf 104.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 104.000,00 EUR.
2007-08-20: Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Seliger Handelsgesellschaft mbH", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 602250) um 26.000,00 EUR auf 130.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: Seliger GmbH. Sitz verlegt; nun: Villingen-Schwenningen. Gegenstand geändert; nun: Der Handel mit elektronischen Produkten und der Handel mit Produkten der Licht- und Wassertechnik für Haus und Garten in eigenem und fremdem Namen. Stammkapital nun: 130.000,00 EUR.
2012-08-27: Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Deco Design Vertriebsgesellschaft mbH", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 603075) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).