2010-08-04: Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsplan vom 10.12.2009 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.12.2009 Teile des Vermögens auf die Wasserkraftwerke Kommanditgesellschaft mit dem Sitz in Erding (Amtsgericht München HRA 95855) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.