2016-06-21: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.06.2016. Geschäftsanschrift: Riedstr. 31, 83627 Warngau. Gegenstand des Unternehmens: Produktion und Vertrieb von Kabelbäumen und Kabelbaumreparatursätzen, sowie anderer Autoersatzteile und aller sonstigen damit verbundenen Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Čomić, Senad, Valley, *17.12.1979, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Čomić, Julia, Valley, *26.01.1980.
2017-07-27: Die Gesellschafterversammlung vom 24.7.2017 hat die Änderung des § 1 der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Valley, Landkreis Miesbach. Geschäftsanschrift: Am Marschallfeld 6 A, 83626 Valley.
2018-06-30: Die Gesellschafterversammlung vom 25.8.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 500,-- EUR zum Zwecke der Ausgliederung und die Änderung des § 3 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.500,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 25.8.2017 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.8.2017 und Zustimmung des Inhabers vom 25.8.2017 das unter der Firma SenCom Kabeltechnik e.K. mit Niederlassung in Valley (Amtsgericht München HRA 107555) betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Comic, Senad, Valley, *17.12.1979 übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-11-06: Die Ausgliederung wurde am 9.10.2018 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen .