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Sender Online Marketing GmbH

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Matzenstraße 7
67657 Kaiserslautern
1x Adresse:

Europaallee 33
67657 Kaiserslautern


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3x HR-Bekanntmachungen:

2020-10-22:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.09.2020. Geschäftsanschrift: Matzenstraße 7, 67657 Kaiserslautern. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb und die Durchführung von Dienstleistungen im Online Marketing sowie der Betrieb einer Online Marketing Agentur. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Sender, Nicolas, Düsseldorf, *30.06.1996, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-08-27:
Zur Durchführung der Ausgliederung gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 25.08.2021 hat die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2021 die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer III. (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf nunmehr 25.100,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2021 das unter der Firma Nicolas Sender e.K. mit Sitz in Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern, HRA 30745) betriebende Unternehmen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-10-14:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 27.08.2021 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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