2014-12-05: Firma: Senioren-Wohnen Apolda Besitz- und Betriebsgesellschaft mbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Savignyplatz 1, 10623 Berlin; Gegenstand: Der Kauf, die Sanierung und der Umbau der Immobilie Bahnhofstraße 46 in 99510 Apolda zum Zwecke des Betriebes eines Seniorenwohnens mit Tagespflege und weiteren damit verbundenen Dienstleistungen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Tupová-Faensen, Milada, *24.02.1955, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 01.06.2012
mit Nachtrag vom 19.10.2012
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.08.2014 ist der Sitz der Gesellschaft von Apolda (Amtsgericht Jena, HRB 508749) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz). Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 28.01.2013
2014-12-15: Firma: Senioren-Wohnen Holding GmbH; Gegenstand: Der Kauf, Umbau, die Sanierung, der Betrieb und Verkauf von Objekten für Senioren-Wohnen, Tagespflege und diesen zugehörigen Dienstleistungen. Geschäftsführer: 2.
Dr. Faensen, Matthias, *02.08.1949, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.11.2014 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst.
2015-03-25: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Uhlandstraße 179/180 d, 10623 Berlin; Stamm- bzw. Grundkapital: 100.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.01.2015 ist das Stammkapital um 75.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst.
2018-10-08: Sitz / Zweigniederlassung: Zweigniederlassung errichtet: 1.
Senioren-Wohnen Holding GmbH, Zweigniederlassung Gaiberg
69251 Gaiberg
In den Kräuteräckern 27, 69251 Gaiberg
2019-12-06: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Uhlandstraße 179/180, 10623 Berlin
2020-09-01: Sitz / Zweigniederlassung: Die Zweigniederlassung Nr. 1 in 69251 Gaiberg ist aufgehoben.
2020-11-05: Änderung zu Nr. 3: betreffend die Vertretungsbefugnis; Geschäftsführer: Dornisch, Christian; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 4: betreffend die Vertretungsbefugnis; Geschäftsführer: Jürgens, Holger; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2021-08-23: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Kurfürstendammm 44, 10719 Berlin; Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Jürgens, Holger; Geschäftsführer: 5.
Gantenberg, Emmanuel, *27.06.1964, Tönisvorst
2021-10-19: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.06.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage sind die Senioren-Wohnen Matthiasgärten Verwaltungsgesellschaft mbH (AG Charlottenburg, HRB 162976), die Senioren-Wohnen Kesselsdorf Verwaltungsgesellschaft mbH (AG Charlottenburg, HRB 168614), die Senioren-Wohnen Weinböhla Verwaltungsgesellschaft mbH (AG Charlottenburg, HRB 170844), die Senioren-Wohnen Kreischa Verwaltungsgesellschaft mbH (AG Charlottenburg, HRB 184661), die Senioren-Wohnen Bad Kreuznach Verwaltungsgesellschaft mbH (AG Charlottenburg, HRB 198481), die Senioren-Wohnen Krone Verwaltungsgesellschaft mbH (AG Charlottenburg, HRB 181761) und die Senioren-Wohnen Offenburg SWO Verwaltungsgesellschaft mbH (AG Charlottenburg, HRB 188326) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2021-11-02: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Tupová-Faensen, Milada; Änderung zu Nr. 5: Änderung der Vertretungsbefugnis; Geschäftsführer: Gantenberg, Emmanuel; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2022-01-04: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag ist die S.I.W.M. Senioren-Wohnen Immobilien Management GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 180659 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.