2008-08-15: Die Gesellschafterversammlung vom 03.07.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ebenfalls geändert wurden die §§ 3 (Stammkapital; Stammeinlagen) und 8 (Veröffentlichung). Neue Firma: Alten- und Pflegeheim Haus Harmonie Verwaltungs GmbH. Nach Änderung der Vertretungsregelung nunmehr Geschäftsführer: Stein, Rita Eleonore, Niederzissen, *03.07.1950, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2010-07-28: Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2010 hat den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst, insbesondere wurden die Änderungen des § 1 (Firma, Sitz) und des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihnen die Änderung der Firma, die Sitzverlegung nach Andernach und die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Seniorendomizil Bad Tönisstein GmbH. Neuer Sitz: Andernach. Geschäftsanschrift: An der L 113, 56626 Andernach. Neuer Unternehmensgegenstand: Betrieb eines Alten- und Pflegeheimes sowie die Verwaltung und die Geschäftsführung sowie die Übernahme der persönlichen Haftung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) an Kommanditgesellschaften.
2012-11-14: Die Gesellschafterversammlung hat am 24.08.2012 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000) auf Euro umzustellen, es dann von EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) und § 13 (Gesellschafterbeschlüsse) zu ändern. Neues Stammkapital: 25.600,00 EUR.
2013-01-15: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2012 mit der Servicegesellschaft Bad Tönisstein GmbH mit Sitz in Andernach-Kell Bad Tönisstein (Amtsgericht Koblenz HRB 21433) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-03-16: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Mohr, Andre, Andernach, *07.06.1970; Schüller, Selina, Nauort, *12.05.1981.
2018-05-03: Bestellt als Geschäftsführer: Mohr, Andre, Bad Tönisstein, *07.06.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Mohr, Andre, Andernach, *07.06.1970.