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Seniorenfreunde SP GmbH

Alltagshilfe, Bard, Seniorinnen..., Weiternutzung, Seniorenbetreuung, MEDIENBERICHTE
Adresse / Anfahrt
Lindenstraße 59
50674 Köln
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2021-11-22:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.06.2021 mit Änderung vom 05.11.2021. Geschäftsanschrift: Lindenstraße 59, 50674 Köln. die bundesweite Betreuung und Behandlung von Menschen, teils mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen. Insbesondere durch die Erbringung von Betreuungsdienstleistung, Physiotherapie und andere Behandlungsangebote. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schmeis, Andreas, Köln, *16.05.1977, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Pfab, Samuel, Köln, *28.08.1990, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von Herrn Schmeis, Andreas, Köln, *16.05.1977 unter der Firma "Seniorenfreunde Schmeis e.K." in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 34463) betriebenen Einzelunternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 23.06.2021. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.