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Seniorenheim Landhaus Fuldablick KG

Spiekershausen, Gerichtsstand Hann, Münden Gewerbeamt..., Beauftragter, Medizinprodukte, Benutzung der Gartenanlage, Besucherparkplatz
Adresse / Anfahrt
Am Sonnenhang 15
34355 Staufenberg
1x Adresse:

Am Mühlenkopf 14
34355 Staufenberg


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2016-12-09:
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Sonnenhang 15, 34355 Staufenberg. Allgemeine Vertretungsregelung: Die persönlich haftenden Gesellschafter vertreten gemeinsam. Persönlich haftender Gesellschafter: Mander, Reinhard, Staufenberg, *30.09.1947, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-02-20:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.08.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 06.02.2018 Teile des Vermögens der Firma Seniorenheim Mander Landhaus Fuldablick e.K., Staufenberg betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2018-03-13:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 20.02.2018 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.