2014-10-07: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.08.2014. Geschäftsanschrift: Theaterstraße 42 b, 29352 Adelheidsdorf . Gegenstand: der Betrieb von ambulanten, teilstationären und stationären Angeboten der Pflege unter besonderem Augenmerk auf Hilfeleistungen nach SGB V, XI und XII, inklusive aller begleitenden Assistenzleistungen. Stammkapital: 80.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Luxem, Elke Maria, Adelheidsdorf, *08.05.1967; Schulze, Claudia, Appel, *26.02.1971, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Schönfeld, Andreas, Adelheidsdorf, *18.06.1964.
2015-06-02: Die Gesellschafterversammlung vom 21.05.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Garstedt beschlossen. Garstedt. Geschäftsanschrift: Höllenberg 34, 21441 Garstedt. Prokura erloschen: Schönfeld, Andreas, Adelheidsdorf, *18.06.1964.
2015-06-04: Nicht mehr Geschäftsführer: Luxem, Elke Maria, Adelheidsdorf, *08.05.1967. Einzelprokura: Schulze, Christian, Neuenkirchen, *07.12.1965.
2015-07-21: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.06.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.06.2015 mit der Seniorenzentrum Haus im Dorf GmbH mit Sitz in Garstedt verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.