2019-02-26: Geschäftsanschrift: Ahlmannstraße 2 a, 24768 Rendsburg. Geschäftsführerin: Rath, Gianna, *12.05.1982, Kiel; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten und mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Straub, Andreas.
2020-09-07: Geschäftsführer: Straub, Andreas, *20.11.1965, Büdelsdorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Rath, Gianna.
2022-01-11: Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.12.2021 ist der Gesellschaftsvertrag ergänzt in § 2 . Gegenstand: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung vom 01 .01.1977. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2. Zweck der Gesellschaft sind die Förderung von Hilfen für alte und behinderte Menschen sowie Durchführung zeitgemäßer Therapie-, Förderungs- und Betreuungsformen sowie vorbeugende und begleitende Angebote in allen Bereichen der Gesundheitshilfe sowie die Förderung der Altenhilfe. 3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von voll- und teilstationären sowie ambulanten Einrichtungen für alte und behinderte Menschen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar dem Zweck des Unternehmens dienen oder ihn zu fördern geeignet sind; sie kann andere, ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. 4. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten, soweit sie nicht selbst ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen. 5. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. 6. Durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen darf niemand begünstigt werden. Mittel, die der Gesellschaft von dritter Seite zufließen (z.B. Spenden), dürfen nur für den Gesellschaftszweck verwendet werden. 7. Bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihrer steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der Sacheinlagen übersteigt, entsprechend der prozentualen Höhe der Beteiligung an den Zweckverband Altenheim Hohenwestedt und an den Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V., Rendsburg, die es jeweils unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden haben. 8. Der Zweck wird auch verwirklicht durch Kooperationen mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabeordnung erfüllen, insbesondere mit der Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V. sowie seinen Beteiligungen, die der Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V. hält. Mit diesen erfolgt die Kooperation dergestalt, dass Management- sowie Verwaltungs- und andere Leistungen ausgetauscht und Personal wechselseitig gestellt wird.