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Sentio 24h-Intensivpflege GmbH

Pflegedienst, Bitte aktiviere JavaScript, Überleitungsmanagement..., Grundpflege, Sanitätsdienst, Medizin und Gesundheit
Adresse / Anfahrt
Auer Weg 12
98574 Schmalkalden
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-04-19:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.04.2021. Geschäftsanschrift: Auer Weg 12, 98574 Schmalkalden. Gegenstand des Unternehmens: die häusliche Intensivpflege von pflegebedürftigen Personen, die Durchführung von Schulungen im Pflegebereich und die Beteiligung an branchenverwandten Unternehmen. Stammkapital: 25.200,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Künzel, Andrea, geb. Binner, Steinbach-Hallenberg Bermbach, *05.07.1960; Loll, Cornelia, Floh-Seligenthal, *03.06.1956; Loll, Sebastian, Erfurt, *27.08.1983, jeweils einzelvertretungsberechtigt.

2021-07-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.05.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 300,00 EUR auf 25.500,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Sentio 24h-Intensivpflege oHG mit dem Sitz in Schmalkalden und die Änderung der §§ 1 , 3 (Stammkapital), 9 (Jahresabschluss) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Sentio 24h-Intensivpflege GmbH. Neues Stammkapital: 25.500,00 EUR. Die Sentio 24h-Intensivpflege oHG mit dem Sitz in Schmalkalden (Amtsgericht Jena HRA 503456) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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