2009-03-25: d. Laaber.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.04.2002, zuletzt geändert durch Beschluss vom 12.09.2008. Die Gesellschafterversammlung vom 12.02.2009 hat die Änderung der §§ 1 (Firma, bisher n-able communication Verwaltungs GmbH', und Sitz, bisher Zolling, Landkreis Freising, Amtsgericht München ,HRB 142615 ) sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. § 7 Nr. 2 (Rechtsgeschäftliche Verfügungen über Geschäftsanteile) der Satzung wurde ersatzlos gestrichen. Geschäftsanschrift: Högldorf 51, 84056 Rottenburg a.d. Laaber. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines Unternehmens für Garten- und Landschaftsbau sowie damit zusammenhängende Hilfs- und Nebengeschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Mayer, Heidi, Zolling, Ortsteil Oberappersdorf, *14.02.1967. Bestellt: Geschäftsführer: Meyer-Sentjurc, Ralph, Rottenburg a.d. Laaber, *19.01.1964; Sentjurc, Daniela, Rottenburg a.d.Laaber, *23.12.1965, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-01-15: d. Laaber. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Meyer-Sentjurc, Ralph, Rottenburg a.d. Laaber, *19.01.1964.
2020-10-28: d. Laaber. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.10.2020 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin Sentjurc Daniela, Rottenburg a.d. Laaber, *23.12.1965, verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.