2008-06-20: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.02.2008. Gegenstand: a) Produktion, Einbau, Wartung von Präzisionsklimageräten, b) Vornahme ergänzender oder artverwandter Geschäfte, c) jede angemessene Nutzung des Anlagevermögens und Verwaltung eigenen Vermögens, d) Eintritt in solche Unternehmen, Beteiligung an solchen Unternehmen und/oder Verwaltung des Betriebsvermögens solcher Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schweigatz, Oliver, Friesoythe, *22.08.1959, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-10-18: Die Gesellschafterversammlung vom 21.05.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Hildebrandt Kälte- und Drucklufttechnik GmbH mit Sitz in Varel (Amtsgericht Oldenburg HRB 200777) beschlossen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Fuldastraße 36, 26135 Oldenburg. Stammkapital: 50.000,00 EUR.
2012-10-18: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.05.2012 mit Änderungen vom 28.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 21.05.2012 und 07.09.2012 und der Gesellschafterversammlungen des übertragenden Rechtsträgers vom 21.05.2012 und 07.09.2012 mit der Hildebrandt Kälte- und Drucklufttechnik GmbH mit Sitz in Varel (Amtsgericht Oldenburg HRB 200777) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.