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Service-Büro Sörries GmbH & Co. KG

Versicherungsfragen, Ernstfall, Herstellerschlüssel..., Mischlingsrasse, Bike-Zubehör, Motorradversicherungsrechner, Tarifsuche, Sparmöglichkeiten, Policen, Tätigkeitsart
Adresse / Anfahrt
Über dem Salzgraben 19
37574 Einbeck
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2018-06-20:
(Tätigkeit als Versicherungsmakler gemäß § 34d Absatz 1 GewO, insbesondere die Vermittlung und Abschlüsse von Versicherungs- oder Rückversicherungsverträgen, die Mitwirkung bei der Verwaltung und Erfüllung von Versicherungsverträgen, insbesondere im Schadensfall, die Bereitstellung von Informationen über Versicherungsverträge und Versicherungsprodukte sowie die Beratung bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall sowie die Vertretung von Versicherten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Über dem Salzgraben 19, 37574 Einbeck. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Service-Büro Sörries Verwaltungsgesellschaft mbH, Einbeck (Amtsgericht Göttingen HRB 205405).

2019-02-07:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 06.11.2018 mit Ergänzung vom 18.12.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 18.12.2018 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Jürgen Sörries unter der Firma Service - Büro - Sörries Jürgen Sörries in Einbeck betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der heutigen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.