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Service-Gesellschaft der Evangelischen Diakonissenanstalt Speyer mbH

Hospiz, Evangelisches, Palliativ..., Diakonische, Demenz
Adresse / Anfahrt
Hilgardstraße 26
67346 Speyer
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2012-01-13:
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Hilgardstr. 26, 67346 Speyer. Nicht mehr Geschäftsführer: Reith, Friedhelm, Speyer, *13.03.1953. Bestellt als Geschäftsführer: Sellmann, Marc H., Mannheim, *10.01.1974, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-08-03:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Schwartz, Werner, Speyer, *20.08.1949. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Geisthardt, Günter, Landau in der Pfalz, *06.09.1955, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-03-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.03.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft unterstützt die Gesellschafterin Evangelische Diakonissenanstalt Speyer-Mannheim, Körperschaft des öffentlichen Rechts, sowie von dieser in Tochtergesellschafen geführte rechtlich selbständige Einrichtungen bei der Leistungserbringung in den tertiären Patientenbereichen. Hierzu gehören alle Leistungen, die die Evangelische Diakonissenanstalt Speyer-Mannheim bzw. deren Tochtergesellschaften benötigen wie z. B.: > Wirtschaft / Versorgung (z. B. Beschaffungswesen und Materialwirtschaft; Hol- und Bringdienste, Pförtnerdienst) > EDV und Verwaltungsaufgaben > Hauswirtschaft > Pflegerische/Pädagogische Hilfstätigkeiten > Ergänzende ambulante Leistungen > Betrieb medizinischer Leistungsbereiche.

2020-10-27:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Geisthardt, Günter, Landau in der Pfalz, *06.09.1955. Bestellt als Geschäftsführer: Burger, Karlheinz, Landau in der Pfalz, *16.03.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführerin: Schwester Wien, Isabelle, Speyer, *28.04.1972, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-12-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.11.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der LVIM Service- und Dienstleistungsgesellschaft mbH, Bad Dürkheim (Amtsgericht Ludwigshafen, HRB 63753 beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR. Anschrift geändert, nunmehr Geschäftsführer: Sellmann, Marc H., Neulußheim, *10.01.1974, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Bender, Michael, Freinsheim, *26.02.1962, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.11.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.11.2020 mit der LVIM Service- und Dienstleistungsgesellschaft mbH mit Sitz in Bad Dürkheim (Amtsgericht Ludwigshafen, HRB 63753) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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