2010-02-22: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2009. Geschäftsanschrift: Siemensstraße 16, 63322 Rödermark. Gegenstand: Beratung im Finanzdienstleistungsbereich und Vermittlung von Verträgen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Skoczek, Peter, Rödermark, *16.02.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-02-28: Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Unternehmesgegenstand) beschlossen. a) die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über den Erwerb von - Anteilsscheinen einer Kapitalgesellschaft oder Investmentbankgesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen, soweit derartige Verträge ausschließlich zwischen Kunden und einem Institut im Sinne des § 1 Abs. 1b KWG (Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute), einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen, einem Unternehmen, das aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 53c KWG gleichgestellt oder freigestellt ist, oder einer ausländischen Investmentgesellschaft vermittelt bzw. nachgewiesen werden, keine weiteren Finanzdienstleistungen i.S.v. § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 bis 4 KWG erbracht werden und keine Befugnis besteht, im Zusammenhang mit dieser Vermittlungs- und Nachweistätigkeit Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilsscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen - sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden (insbesondere geschlossene Immobilienfonds, stille Geschäftsanteile) - öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft (nur GmbH) oder Kommanditgesellschaft (z.B. bei geschlossenen Immobilienfonds). Ausgenommen sind Tätigkeiten (Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte), für die eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz erforderlich ist. b) Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes. c) Vermittlung von Verträgen.