2013-09-02: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.07.2013. Geschäftsanschrift: Mainzer Landstraße 50, 60325 Frankfurt am Main. Gegenstand: Realisierung von Internetportalen und Online-Anwendungen für digital gestützte Geschäftsprozesse nebst allen damit zusammenhängenden Dienstleistungen, insbesondere der Softwareprogrammierung, der Beratung, der Konzeption, des Interfacedesigns, des Projektmanagements und der Schulung sowie des Handels mit den dazugehörigen Softwarekomponenten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführerin: Sigmund, Ute Cornelia, Dreieich, *14.11.1966, einzelvertretungsberechtigt.
2016-03-07: Nicht mehr Geschäftsführerin: Sigmund, Ute Cornelia, Dreieich, *14.11.1966. Bestellt als Geschäftsführer: Kissner, Ralf Joachim, Stuttgart, *22.10.1959, einzelvertretungsberechtigt.
2016-03-10: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.02.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der S.I.X. Offene Systeme GmbH mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, HRB 25128) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-03-16: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden S.I.X. Offene Systeme GmbH am 14.03.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.