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Shirt & More Trade GmbH
50859 KölnDE
1x Adresse:
Flachsweg 7
50933 Köln
Flachsweg 7
50933 Köln
mind. 4 Mitarbeiter
6x HR-Bekanntmachungen:
2016-12-14:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.12.2016. Geschäftsanschrift: Flachsweg 7, 50933 Köln. Gegenstand: der Vertrieb von Textilien, insbesondere deren Im- und Export sowie deren An- und Verkauf. Stammkapital: 70.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schaefer, Jochen, Köln, *04.03.1962, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-03-07:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Daimlerstraße 27, 50859 Köln.
2022-03-08:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Naamloze Vennootschap, NV, Aktiengesellschaft nach belgischem Recht unter Firma CMT International NV mit Sitz in Genk (zentrale Datenbank der Unternehmen, Belgien, Nr. 0475.658.997) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma Shirt & More Trade GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 89535) eingereicht worden.Den Gläubigern der Shirt & More Trade GmbH als übernehmender Gesellschaft ist gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Schmelzung in das Register des Sitzes der Shirt & More Trade GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, soweit sie Befriedigung verlangen können. Das Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Fall der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Zur Geltendmachung eines Anspruchs ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Ferner ist eine Glaubhaftmachung erforderlich, dass die Erfüllung des Anspruchs durch die Verschmelzung konkret gefährdet ist. Dazu ist die Darlegung der überwiegenden Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung erforderlich und ausreichend. Zulässig sind alle Beweismittel einschließlich einer Versicherung an Eides statt gemäß § 294 Abs. 1 der Zivilprozessordnung. Ein Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Shirt & More Trade GmbH unter der Geschäftsanschrift Daimlerstraße 27, 50859 Köln geltend zu machen. Unter vorgenannter Anschrift oder unter folgende e-mail-Adresse: dirk.kaiser@marp-steuern.de können kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der übernehmenden Shirt & More Trade GmbH eingeholt werden. Das deutsche Recht sieht keine besonderen Regelungen für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der aufnehmenden Shirt & More Trade GmbH im Zusammenhang mit der Verschmelzung vor. Gemäß Art. 12:15 BCC können Gläubiger beider an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, deren Forderung vor dem Tag der Bekanntmachung der Urkunden zur Feststellung der Verschmelzung im Belgischen Staatsblatt entstanden sind, aber zu diesem Zeitpunkt nicht fällig war, oder die vor der Hauptversammlung, die über die Verschmelzung zu entscheiden hat, vor Gericht oder durch ein Schiedsverfahren eine Klare in Bezug auf ihre Forderungen geltend gemacht haben, innerhalb von zwei Monaten nach dieser Bekanntmachung Sicherheitsleistung für ihre Forderungen verlangen. Die CMT International NV wie auch die Shirt & More Trade GmbH kann eine Sicherheitsleistung dadurch abwenden, indem sie die Forderung abgezinst erfüllt.. Im Streifall wird die Angelegenheit an den Präsidenten des Handelsgerichts Antwerpen, Dovision Tongeren, verwiesen. Weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der übertragenden CMT International NV können unter deren Geschäftsadresse Hasseltweg 175, 3600 Genk, Belgien, kostenlos eingeholt werden. Das belgische Recht sieht keine besonderen Regelungen für die Ausübung der Rechte der Minderheitsaktionäre der übertragenden CMT International NV im Zusammenhang mit der Verschmelzung vor.
2022-03-08:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Naamloze Vennootschap, NV unter Firma Noblehouse NV mit Sitz in Genk (zentrale Datenbank der Unternehmen, Belgien, Nr. 0870.654.677) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma Shirt & More GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 89535) eingereicht worden.Den Gläubigern der Shirt & More Trade GmbH als der übernehmenden Gesellschaft ist gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Shirt & More Trade GmbH nach § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen können, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht den Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht wird. Zur Geltendmachung ihrer Forderung ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Ferner ist eine Glaubhaftmachung erforderlich, dass die Erfüllung des Anspruchs durch die Verschmelzung konkret gefährdet ist Dazu ist eine Darlegung der überwiegenden Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung erforderlich und ausreichend. Zulässig sind alle Beweismittel einschließlich einer Versicherung an Eides statt gemäß § 294 Abs. 1 der Zivilprozessordnung. Ein Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Shirt & More Trade GmbH unter deren Geschäftsanschrift Daimlerstraße 27, 50859 Köln geltend zu machen. Unter der vorgenannten Anschrift oder unter folgenden e-mail-Adresse: dirk.kaiser@mrp-steuern.de können kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der übernehmenden Shirt & More Trade GmbH eingeholt werden. Das deutsche Recht sieht keine besonderen Regelungen über die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der aufnehmenden Shirt & More Trade GmbH im Zusammenhang mit der Verschmelzung vor. Gemäß Art. 12:15 BCC können Gläubiger beider an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, deren Forderung vor dem Tag der Bekanntmachung der Urkunden zur Feststellung der Verschmelzung im Belgischen Staatsblatt entstanden ist, aber zu diesem Zeitpunkt nicht fällig war, oder die vor der Hauptversammlung, die über die Verschmelzung zu entscheiden hat, vor Gericht oder durch ein Schiedsverfahren eine Klage in Bezug auf ihre Forderungen geltend gemacht haben, innerhalb von zwei Monaten nach dieser Bekanntmachung Sicherheitsleistung für ihre Forderungen verlangen. Die Noblehouse NV wie auch die Shirt & More Trade GmbH kann eine Sicherheitsleistung dadurch abwenden, indem sie die Forderung in abgezinster Höhe erfüllt. Im Streifall wird die Angelegenheit an den Präsidenten des Handelsgerichts Antwerpen, Division Tongeren, verwiesen. Weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechts der glläubiger der übertragenden Noblehouse NV können unter deren Geschäftsadresse Hasseltweg 175, 3600 Genk, Belgien, kostenlos eingeholt werden. Das belgische Recht sieht keine besonderen Regelung für die Ausübung der Rechte der Minderheitsaktionäre der übertragenden Noblehouse NV im Zusammenhang mit der Verschmelzung vor
2022-03-16:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Naamloze Vennootschap, NV unter Firma Noblehouse NV mit Sitz in Genk (zentrale Datenbank der Unternehmen, Belgien, Nr. 0870.654.677) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma Shirt & More GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 89535) eingereicht worden.Den Gläubigern der Shirt & More Trade GmbH als der übernehmenden Gesellschaft ist gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Shirt & More Trade GmbH nach § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen können, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht den Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Zur Geltendmachung eines Anspruchs ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Ferner ist eine Glaubhaftmachung erforderlich, dass die Erfüllung des Anspruchs durch die Verschmelzung konkret gefährdet ist Dazu ist eine Darlegung der überwiegenden Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung erforderlich und ausreichend. Zulässig sind alle Beweismittel einschließlich einer Versicherung an Eides statt gemäß § 294 Abs. 1 der Zivilprozessordnung. Ein Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Shirt & More Trade GmbH unter deren Geschäftsanschrift Daimlerstraße 27, 50859 Köln geltend zu machen. Unter der vorgenannten Anschrift oder unter folgender e-mail-Adresse: dirk.kaiser@mrp-steuern.de können kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der übernehmenden Shirt & More Trade GmbH eingeholt werden. Das deutsche Recht sieht keine besonderen Regelungen über die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der aufnehmenden Shirt & More Trade GmbH im Zusammenhang mit der Verschmelzung vor. Gemäß Art. 12:15 BCC können Gläubiger beider an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, deren Forderung vor dem Tag der Bekanntmachung der Urkunden zur Feststellung der Verschmelzung im Belgischen Staatsblatt entstanden ist, aber zu diesem Zeitpunkt nicht fällig war, oder die vor der Hauptversammlung, die über die Verschmelzung zu entscheiden hat, vor Gericht oder durch ein Schiedsverfahren eine Klage in Bezug auf ihre Forderungen geltend gemacht haben, innerhalb von zwei Monaten nach dieser Bekanntmachung Sicherheitsleistung für ihre Forderungen verlangen. Die Noblehouse NV wie auch die Shirt & More Trade GmbH kann eine Sicherheitsleistung dadurch abwenden, indem sie die Forderung in abgezinster Höhe erfüllt. Im Streifall wird die Angelegenheit an den Präsidenten des Handelsgerichts Antwerpen, Division Tongeren, verwiesen. Weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechts der Gläubiger der übertragenden Noblehouse NV können unter deren Geschäftsadresse Hasseltweg 175, 3600 Genk, Belgien, kostenlos eingeholt werden. Das belgische Recht sieht keine besonderen Regelungen für die Ausübung der Rechte der Minderheitsaktionäre der übertragenden Noblehouse NV im Zusammenhang mit der Verschmelzung vor
2022-03-16:
50859 Köln. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Naamloze Vennootschap, NV, Aktiengesellschaft nach belgischem Recht unter Firma CMT International NV mit Sitz in Genk (zentrale Datenbank der Unternehmen, Belgien, Nr. 0475.658.997) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma Shirt & More Trade GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 89535) eingereicht worden.Den Gläubigern der Shirt & More Trade GmbH als übernehmender Gesellschaft ist gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Shirt & More Trade GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Das Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Fall der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Zur Geltendmachung eines Anspruchs ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Ferner ist eine Glaubhaftmachung erforderlich, dass die Erfüllung des Anspruchs durch die Verschmelzung konkret gefährdet ist. Dazu ist die Darlegung der überwiegenden Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung erforderlich und ausreichend. Zulässig sind alle Beweismittel einschließlich einer Versicherung an Eides statt gemäß § 294 Abs. 1 der Zivilprozessordnung. Ein Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Shirt & More Trade GmbH unter der Geschäftsanschrift Daimlerstraße 27, 50859 Köln geltend zu machen. Unter vorgenannter Anschrift oder unter folgende e-mail-Adresse: dirk.kaiser@mrp-steuern.de können kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der übernehmenden Shirt & More Trade GmbH eingeholt werden. Das deutsche Recht sieht keine besonderen Regelungen für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der aufnehmenden Shirt & More Trade GmbH im Zusammenhang mit der Verschmelzung vor. Gemäß Art. 12:15 BCC können Gläubiger beider an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, deren Forderung vor dem Tag der Bekanntmachung der Urkunden zur Feststellung der Verschmelzung im Belgischen Staatsblatt entstanden sind, aber zu diesem Zeitpunkt nicht fällig war, oder die vor der Hauptversammlung, die über die Verschmelzung zu entscheiden hat, vor Gericht oder durch ein Schiedsverfahren eine Klage in Bezug auf ihre Forderungen geltend gemacht haben, innerhalb von zwei Monaten nach dieser Bekanntmachung Sicherheitsleistung für ihre Forderungen verlangen. Die CMT International NV wie auch die Shirt & More Trade GmbH kann eine Sicherheitsleistung dadurch abwenden, indem sie die Forderung in abgezinster Höhe erfüllt. Im Streifall wird die Angelegenheit an den Präsidenten des Handelsgerichts Antwerpen, Division Tongeren, verwiesen. Weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der übertragenden CMT International NV können unter deren Geschäftsadresse Hasseltweg 175, 3600 Genk, Belgien, kostenlos eingeholt werden. Das belgische Recht sieht keine besonderen Regelungen für die Ausübung der Rechte der Minderheitsaktionäre der übertragenden CMT International NV im Zusammenhang mit der Verschmelzung vor.
2016-12-14:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.12.2016. Geschäftsanschrift: Flachsweg 7, 50933 Köln. Gegenstand: der Vertrieb von Textilien, insbesondere deren Im- und Export sowie deren An- und Verkauf. Stammkapital: 70.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schaefer, Jochen, Köln, *04.03.1962, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-03-07:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Daimlerstraße 27, 50859 Köln.
2022-03-08:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Naamloze Vennootschap, NV, Aktiengesellschaft nach belgischem Recht unter Firma CMT International NV mit Sitz in Genk (zentrale Datenbank der Unternehmen, Belgien, Nr. 0475.658.997) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma Shirt & More Trade GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 89535) eingereicht worden.Den Gläubigern der Shirt & More Trade GmbH als übernehmender Gesellschaft ist gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Schmelzung in das Register des Sitzes der Shirt & More Trade GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, soweit sie Befriedigung verlangen können. Das Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Fall der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Zur Geltendmachung eines Anspruchs ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Ferner ist eine Glaubhaftmachung erforderlich, dass die Erfüllung des Anspruchs durch die Verschmelzung konkret gefährdet ist. Dazu ist die Darlegung der überwiegenden Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung erforderlich und ausreichend. Zulässig sind alle Beweismittel einschließlich einer Versicherung an Eides statt gemäß § 294 Abs. 1 der Zivilprozessordnung. Ein Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Shirt & More Trade GmbH unter der Geschäftsanschrift Daimlerstraße 27, 50859 Köln geltend zu machen. Unter vorgenannter Anschrift oder unter folgende e-mail-Adresse: dirk.kaiser@marp-steuern.de können kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der übernehmenden Shirt & More Trade GmbH eingeholt werden. Das deutsche Recht sieht keine besonderen Regelungen für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der aufnehmenden Shirt & More Trade GmbH im Zusammenhang mit der Verschmelzung vor. Gemäß Art. 12:15 BCC können Gläubiger beider an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, deren Forderung vor dem Tag der Bekanntmachung der Urkunden zur Feststellung der Verschmelzung im Belgischen Staatsblatt entstanden sind, aber zu diesem Zeitpunkt nicht fällig war, oder die vor der Hauptversammlung, die über die Verschmelzung zu entscheiden hat, vor Gericht oder durch ein Schiedsverfahren eine Klare in Bezug auf ihre Forderungen geltend gemacht haben, innerhalb von zwei Monaten nach dieser Bekanntmachung Sicherheitsleistung für ihre Forderungen verlangen. Die CMT International NV wie auch die Shirt & More Trade GmbH kann eine Sicherheitsleistung dadurch abwenden, indem sie die Forderung abgezinst erfüllt.. Im Streifall wird die Angelegenheit an den Präsidenten des Handelsgerichts Antwerpen, Dovision Tongeren, verwiesen. Weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der übertragenden CMT International NV können unter deren Geschäftsadresse Hasseltweg 175, 3600 Genk, Belgien, kostenlos eingeholt werden. Das belgische Recht sieht keine besonderen Regelungen für die Ausübung der Rechte der Minderheitsaktionäre der übertragenden CMT International NV im Zusammenhang mit der Verschmelzung vor.
2022-03-08:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Naamloze Vennootschap, NV unter Firma Noblehouse NV mit Sitz in Genk (zentrale Datenbank der Unternehmen, Belgien, Nr. 0870.654.677) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma Shirt & More GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 89535) eingereicht worden.Den Gläubigern der Shirt & More Trade GmbH als der übernehmenden Gesellschaft ist gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Shirt & More Trade GmbH nach § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen können, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht den Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht wird. Zur Geltendmachung ihrer Forderung ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Ferner ist eine Glaubhaftmachung erforderlich, dass die Erfüllung des Anspruchs durch die Verschmelzung konkret gefährdet ist Dazu ist eine Darlegung der überwiegenden Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung erforderlich und ausreichend. Zulässig sind alle Beweismittel einschließlich einer Versicherung an Eides statt gemäß § 294 Abs. 1 der Zivilprozessordnung. Ein Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Shirt & More Trade GmbH unter deren Geschäftsanschrift Daimlerstraße 27, 50859 Köln geltend zu machen. Unter der vorgenannten Anschrift oder unter folgenden e-mail-Adresse: dirk.kaiser@mrp-steuern.de können kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der übernehmenden Shirt & More Trade GmbH eingeholt werden. Das deutsche Recht sieht keine besonderen Regelungen über die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der aufnehmenden Shirt & More Trade GmbH im Zusammenhang mit der Verschmelzung vor. Gemäß Art. 12:15 BCC können Gläubiger beider an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, deren Forderung vor dem Tag der Bekanntmachung der Urkunden zur Feststellung der Verschmelzung im Belgischen Staatsblatt entstanden ist, aber zu diesem Zeitpunkt nicht fällig war, oder die vor der Hauptversammlung, die über die Verschmelzung zu entscheiden hat, vor Gericht oder durch ein Schiedsverfahren eine Klage in Bezug auf ihre Forderungen geltend gemacht haben, innerhalb von zwei Monaten nach dieser Bekanntmachung Sicherheitsleistung für ihre Forderungen verlangen. Die Noblehouse NV wie auch die Shirt & More Trade GmbH kann eine Sicherheitsleistung dadurch abwenden, indem sie die Forderung in abgezinster Höhe erfüllt. Im Streifall wird die Angelegenheit an den Präsidenten des Handelsgerichts Antwerpen, Division Tongeren, verwiesen. Weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechts der glläubiger der übertragenden Noblehouse NV können unter deren Geschäftsadresse Hasseltweg 175, 3600 Genk, Belgien, kostenlos eingeholt werden. Das belgische Recht sieht keine besonderen Regelung für die Ausübung der Rechte der Minderheitsaktionäre der übertragenden Noblehouse NV im Zusammenhang mit der Verschmelzung vor
2022-03-16:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Naamloze Vennootschap, NV unter Firma Noblehouse NV mit Sitz in Genk (zentrale Datenbank der Unternehmen, Belgien, Nr. 0870.654.677) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma Shirt & More GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 89535) eingereicht worden.Den Gläubigern der Shirt & More Trade GmbH als der übernehmenden Gesellschaft ist gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Shirt & More Trade GmbH nach § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen können, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht den Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Zur Geltendmachung eines Anspruchs ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Ferner ist eine Glaubhaftmachung erforderlich, dass die Erfüllung des Anspruchs durch die Verschmelzung konkret gefährdet ist Dazu ist eine Darlegung der überwiegenden Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung erforderlich und ausreichend. Zulässig sind alle Beweismittel einschließlich einer Versicherung an Eides statt gemäß § 294 Abs. 1 der Zivilprozessordnung. Ein Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Shirt & More Trade GmbH unter deren Geschäftsanschrift Daimlerstraße 27, 50859 Köln geltend zu machen. Unter der vorgenannten Anschrift oder unter folgender e-mail-Adresse: dirk.kaiser@mrp-steuern.de können kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der übernehmenden Shirt & More Trade GmbH eingeholt werden. Das deutsche Recht sieht keine besonderen Regelungen über die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der aufnehmenden Shirt & More Trade GmbH im Zusammenhang mit der Verschmelzung vor. Gemäß Art. 12:15 BCC können Gläubiger beider an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, deren Forderung vor dem Tag der Bekanntmachung der Urkunden zur Feststellung der Verschmelzung im Belgischen Staatsblatt entstanden ist, aber zu diesem Zeitpunkt nicht fällig war, oder die vor der Hauptversammlung, die über die Verschmelzung zu entscheiden hat, vor Gericht oder durch ein Schiedsverfahren eine Klage in Bezug auf ihre Forderungen geltend gemacht haben, innerhalb von zwei Monaten nach dieser Bekanntmachung Sicherheitsleistung für ihre Forderungen verlangen. Die Noblehouse NV wie auch die Shirt & More Trade GmbH kann eine Sicherheitsleistung dadurch abwenden, indem sie die Forderung in abgezinster Höhe erfüllt. Im Streifall wird die Angelegenheit an den Präsidenten des Handelsgerichts Antwerpen, Division Tongeren, verwiesen. Weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechts der Gläubiger der übertragenden Noblehouse NV können unter deren Geschäftsadresse Hasseltweg 175, 3600 Genk, Belgien, kostenlos eingeholt werden. Das belgische Recht sieht keine besonderen Regelungen für die Ausübung der Rechte der Minderheitsaktionäre der übertragenden Noblehouse NV im Zusammenhang mit der Verschmelzung vor
2022-03-16:
50859 Köln. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Naamloze Vennootschap, NV, Aktiengesellschaft nach belgischem Recht unter Firma CMT International NV mit Sitz in Genk (zentrale Datenbank der Unternehmen, Belgien, Nr. 0475.658.997) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma Shirt & More Trade GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 89535) eingereicht worden.Den Gläubigern der Shirt & More Trade GmbH als übernehmender Gesellschaft ist gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Shirt & More Trade GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Das Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Fall der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Zur Geltendmachung eines Anspruchs ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Ferner ist eine Glaubhaftmachung erforderlich, dass die Erfüllung des Anspruchs durch die Verschmelzung konkret gefährdet ist. Dazu ist die Darlegung der überwiegenden Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung erforderlich und ausreichend. Zulässig sind alle Beweismittel einschließlich einer Versicherung an Eides statt gemäß § 294 Abs. 1 der Zivilprozessordnung. Ein Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Shirt & More Trade GmbH unter der Geschäftsanschrift Daimlerstraße 27, 50859 Köln geltend zu machen. Unter vorgenannter Anschrift oder unter folgende e-mail-Adresse: dirk.kaiser@mrp-steuern.de können kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der übernehmenden Shirt & More Trade GmbH eingeholt werden. Das deutsche Recht sieht keine besonderen Regelungen für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der aufnehmenden Shirt & More Trade GmbH im Zusammenhang mit der Verschmelzung vor. Gemäß Art. 12:15 BCC können Gläubiger beider an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, deren Forderung vor dem Tag der Bekanntmachung der Urkunden zur Feststellung der Verschmelzung im Belgischen Staatsblatt entstanden sind, aber zu diesem Zeitpunkt nicht fällig war, oder die vor der Hauptversammlung, die über die Verschmelzung zu entscheiden hat, vor Gericht oder durch ein Schiedsverfahren eine Klage in Bezug auf ihre Forderungen geltend gemacht haben, innerhalb von zwei Monaten nach dieser Bekanntmachung Sicherheitsleistung für ihre Forderungen verlangen. Die CMT International NV wie auch die Shirt & More Trade GmbH kann eine Sicherheitsleistung dadurch abwenden, indem sie die Forderung in abgezinster Höhe erfüllt. Im Streifall wird die Angelegenheit an den Präsidenten des Handelsgerichts Antwerpen, Division Tongeren, verwiesen. Weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der übertragenden CMT International NV können unter deren Geschäftsadresse Hasseltweg 175, 3600 Genk, Belgien, kostenlos eingeholt werden. Das belgische Recht sieht keine besonderen Regelungen für die Ausübung der Rechte der Minderheitsaktionäre der übertragenden CMT International NV im Zusammenhang mit der Verschmelzung vor.