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Shortcut & Newman Filmproduktions GmbH

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Adresse / Anfahrt
Charlottenstraße 42
30449 Hannover
2x Adresse:

Humboldtstraße 17
76131 Karlsruhe


Roesebeckstraße 20c
30449 Hannover


Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 16 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2014-09-26:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.05.2014. Geschäftsanschrift: Charlottenstraße 42, 30449 Hannover . Gegenstand: Produktion und Lizensierung von Filmen und verwandten Medien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: König, Steffen Frank, Hannover, *21.05.1964; Neumann, Olaf, Hannover, *07.06.1960, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-08-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 200,00 EUR auf 25.200,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Shortcut & Newman oHG, Hannover beschlossen. 25.200,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2016-08-23:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.08.2016 mit der Shortcut & Newman oHG mit Sitz in Hannover verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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