Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Sibley Antiques GmbH

Juwelenschmuck, Antiker, Mode-Shooting..., Modestrecke, Antiquitäten auf Seite
Adresse / Anfahrt
Gillitzerstraße 2
83022 Rosenheim
1x Adresse:

Rosengasse 347
84028 Landshut


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-08-23:
Geschäftsanschrift: Gillitzerstr. 2, 83022 Rosenheim. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2016 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin Vingerhoets Renate, Rosenheim, *27.05.1950, verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma Sibley Antiques, Inh. Renate Vingerhoets e. K. mit dem Sitz in Rosenheim geführt. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-08-26:
Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2016 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Vingerhoets Renate, Rosenheim *27.05.1950, verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma "Sibley Antiques, Inh. Renate Vingerhoets e.K." mit dem Sitz in Rosenheim geführt. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.