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Sicherheitssysteme Holst Neuke GmbH

Sicherheitsunternehmen, Brandmeldeanlagen, Zutrittskontrolle..., Videoüberwachung, Einbruchmeldeanlage, Niedersachen, Videomanagement, Einbruchmeldeanlagen, Unsicher, Sicherheitskonzept, Mehrfachauswahl
Adresse / Anfahrt
Gutenbergstraße 51
28865 Lilienthal
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2012-02-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Sicherheitssysteme Holst Neuke GmbH.

2012-10-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2012 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 16 (Gründungsaufwand) beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Holst, Christine, Lilienthal, *29.08.1965. Bestellt als Geschäftsführer: Holst, Matthias, Lilienthal, *30.04.1962, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Neuke, Karl-Heinz, Bremen, *05.07.1958.

2012-12-04:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.11.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 45.670,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Neuke Sicherheitstechnik GmbH, Bremen (Amtsgericht Bremen HRB 22294) beschlossen.

2012-12-17:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2012 mit Änderung vom 26.11.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 19.07.2012 und 26.11.2012 und der Gesellschafterversammlungen des übertragenden Rechtsträgers vom 19.07.2012 und 26.11.2012 mit der Neuke Sicherheitstechnik GmbH mit Sitz in Bremen (Bremen HRB 22294 HB) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2013-09-16:
Prokura erloschen: Neuke, Karl-Heinz, Bremen, *05.07.1958.

2019-08-12:
Einzelprokura: Thölken, Melanie, geb. Pein, Lilienthal, *30.03.1978.

2020-08-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.07.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 54.330,00 EUR auf 100.000,00 EUR beschlossen.

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