2017-02-04: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschafterversammlung vom 17.11.2016 hat die Änderung des § 1 Abs. 2 (Sitz, bisher Erlangen, Amtsgericht Fürth HRB 1169) der Satzung und die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 4.322,49 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Industriestr.13, 96114 Hirschaid. Gegenstand des Unternehmens: - der Groß- und Einzelhandel mit Dentalwaren aller Art sowie mit Bedarf- und Einrichtungsgegenständen für zahnärztliche Praxen und Dentallabors, - die Beteiligung an Unternehmen mit gleichem und ähnlichem Gegenstand, - die Geschäftsführung für solche Unternehmen Die Gesellschaft darf auch alle sonstigen Geschäfte tätigen, die geeignet sind, ihren Gesellschaftszweck zu fördern. Stammkapital: 35.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Sturm, Stefan, Hirschaid, *11.07.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-10-09: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Sturm, Stefan, Hirschaid, *11.07.1967. Bestellt: Geschäftsführer: Kern, Christian, Würzburg, *22.12.1973, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-03-31: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.02.2022 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Anton Kern GmbH mit dem Sitz in Würzburg verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-04-07: Die Verschmelzung wurde am 04.04.2022 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen . Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.