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Sidorenko GmbH

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Adresse / Anfahrt
Haßberg 18
24113 Kiel
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-08-18:
Name der Firma: Sidorenko GmbH. Sitz der Firma: Kiel. Geschäftsanschrift: Haßberg 18, 24113 Kiel. Gegenstand: Einzelhandel mit textilen Produkten und anderen Waren. Kapital: 25.000 EUR. Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Sidorenko, Eugen, *18.03.1985, Selent; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 24.07.2020

2021-12-09:
Kapital: 26.000 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.11.2021 ist das Stammkapital zum Zwecke der Ausgliederung von 25.000 EUR um 1.000 EUR auf 26.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 . Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 03.11.2021 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage das einzelkaufmännische Unternehmen in Firma "Sidorenko Onlinehandel e.K." mit Sitz in Kiel (Amtsgercht Kiel, HRA 10844 KI) mit sämtlichen Aktiva und Passiva aus dem Vermögen des Inhabers zur Aufnahme übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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