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Sieb- und Tampondruck Gailing KG

Schilder- Fahnenservice, Problemlöser, Bissingen Beginnen..., Spezialist für Körperdrucke, Lichtreklamehersteller, Werbetechniker
Adresse / Anfahrt
Marbacher Weg 78-80
74321 Bietigheim-Bissingen
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-01-03:
(Sieb- und Tampondruck, Handel mit Werbemitteln und technischen Gegenständen aller Art sowie Druckentwicklungen). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Marbacher Weg 78-80, 74321 Bietigheim-Bissingen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Gailing, Peter, Bietigheim-Bissingen, *12.12.1957, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Gailing, Jens, Bietigheim-Bissingen, *10.09.1991; Gailing, Tabea, Bietigheim-Bissingen, *28.05.1995.

2019-09-02:
Der Einzelkaufmann Gailing, Peter, Bietigheim-Bissingen, *12.12.1957 hat als Inhaber der Firma "Sieb- u. Tampondruck Peter Gailing", Bietigheim-Bissingen das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.08.2019 und des Versammlungsbeschlusses vom selben Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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