2009-01-22: (Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Betrieb einer Siebdruckerei.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Eichhornstraße 24, 36041 Fulda. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: Siebdruckerei Beck Verwaltungs GmbH, Fulda (Amtsgericht Fulda HRB 5538), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2009-10-22: Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des von der Einzelkauffrau Heike Kramer-Beck unter der Firma Siebdruckerei Beck, Inhaberin Heike Kramer-Beck e.K. in Fulda (Amtsgericht Fulda HRA 953) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 21.10.2009 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.