2006-11-23: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.08.2006 mit Nachtrag vom 13.11.2006. Gegenstand des Unternehmens: Handel und Vermietung von Hard- und Software, Unterhaltungselektronik nebst Zubehör, mobilen Datenendgeräten sowie Bürotechnik einschließlich deren Entwicklung, Beratung und Serviceleistungen sowie die Entwicklung von Software und Softwarekomponenten einschließlich Schulung; Erstellung von Internetseiten; Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen aller Art, Werbegestaltung und Marketing. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fels, Burkhard, Moritzburg, *25.09.1971, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2008-06-05: Die Gesellschafterversammlung vom 26.05.2008 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Siecom IT-Systemhaus GmbH.
2014-06-25: Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2014 hat die Änderung der §§ 6 (Gesellschafterversammlung) sowie 7 (Gesellschafterbeschlüsse) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2017-08-21: Die Drecom Computer-Vertriebs GmbH mit dem Sitz in Dresden ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2017 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.08.2017 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2021-09-09: Die Fels Consulting UG mit dem Sitz in Moritzburg (Amtsgericht Dresden, HRB 36144) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.09.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.