2010-03-15: Die Generalversammlung vom 26.11.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden insbesondere geändert: § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) und § 21 (Vorstand). Neue Firma: Siedlungswerk Füssen Wohnungsbau-Genossenschaft eG. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, sozial, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren. Beteiligungen sind zulässig.