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Siegfried Kofler Gebäudereinigung GmbH & Co. KG

Reinigung, Schimmelbekämpfung, Bautrocknung..., Teppichwäscherei, Paket an Reinigungsleistungen, Bodenversiegelung, Schmutzfangmatten, Fassadenreinigung, Industriehallen, Gebäudereiniger/in, Privathaushalten
Adresse / Anfahrt
Boschstraße 6/1
71404 Korb
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2020-08-17:
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Boschstraße 6/1, 71404 Korb. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige organschaftliche Vertreter sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Kofler Verwaltungs-GmbH, Korb (Amtsgericht Stuttgart HRB 775040).

2020-10-05:
Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Siegfried Kofler", Korb am 05.10.2020 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-10-05:
Der Einzelkaufmann Siegfried Kofler hat als Inhaber der Firma "Siegfried Kofler", Korb das von ihm betriebene Unternehmen, mit Ausnahme des als Anlage 1 des Ausgliederungsvertrages genannten Grundbesitzes, im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.09.2020 und des Versammlungsbeschlusses vom 23.09.2020 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.