2008-04-16: Die Gesellschafterversammlung vom 04.03.2008 hat Änderungen des Gesellschaftsvertrages in § 3 Satz 2 (Stammkapital und Sacheinlage) und § 7 (Geschäftsjahr, Bekanntnmachung, Gründungskosten) beschlossen.
2008-11-24: Die Gesellschafterversammlung vom 22.09.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 22.09.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag ist insgesamt neugefasst. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
2010-12-30: Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Bottrop beschlossen. Bottrop. Geschäftsanschrift: Hackfurthstr. 203, 46244 Bottrop.
2013-06-20: Bestellt als Geschäftsführer: Daub, Harald, Düsseldorf, *05.03.1967, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Besondere Vertretungsbefugnis und Wohnort geändert, nunmehr: Geschäftsführer: Siepmann, Ulrich, Dorsten, *04.11.1968, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-10-12: Nicht mehr Geschäftsführer: Siepmann, Ulrich, Dorsten, *04.11.1968.
2019-11-15: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.08.2019 mit der Thomas Hoof Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Lüdinghausen verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-12-17: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Thomas Hoof Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG am 27.11.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.