2019-08-12: Firma geändert, nun: Neue Firma: Sievert Baustoffe GmbH & Co. KG. Firma geändert und konkrete Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: Sievert Baustoffe Beteiligungsgesellschaft mbH, Osnabrück , mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-01-08: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.12.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.12.2019 mit der quick-mix Trockenbaustoffe Beteiligungs mbH mit Sitz in Osnabrück verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2020-01-27: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.12.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.12.2019 mit der quick-mix Porphyr GmbH mit Sitz in Freihung/ Oberpfalz verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2021-01-27: Persönlich haftende Gesellschafterin: Heinrich Hahne Verwaltungsgesellschaft mbH, Datteln , mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.12.2020 mit der Heinrich Hahne GmbH & Co. KG mit Sitz in Datteln (Amtsgericht Recklinghausen HRA 703) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2021-02-04: Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Heinrich Hahne Verwaltungsgesellschaft mbH, Datteln . Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.12.2020 mit der Heinrich Hahne Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Datteln verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2021-08-31: Rötungsvermerk laufende Nr. 13 Spalte 3b der Eintragungen von Amts wegen aus technischen Gründen wiederholt: Persönlich haftende Gesellschafterin: Heinrich Hahne Verwaltungsgesellschaft mbH, Datteln .
2022-04-22: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 04.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.11.2021 und der Gesellschafterversammlung der Sievert Baustoffe Auslandsbeteiligungen GmbH vom 04.11.2021 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Sievert Baustoffe Auslandsbeteiligungen GmbH mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 200171) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 04.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.11.2021 und der Gesellschafterversammlung der Sievert Baustoffe Auslandsbeteiligungen GmbH vom 04.11.2021 einen Teil ihres Vermögens (Beteiligung an der Sievert Baoye quick-mix Building Materials (Hefei) Co. Ltd.) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Sievert Baustoffe Auslandsbeteiligungen GmbH mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 200171) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 04.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.11.2021 und der Gesellschafterversammlung der Sievert Baustoffe Auslandsbeteiligungen GmbH vom 04.11.2021 einen Teil ihres Vermögens (Beteiligung an der Zhejiang Sievert Bayoe quick-mix Building Materials Co. Ltd.) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Sievert Baustoffe Auslandsbeteiligungen GmbH mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 200171) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 04.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.11.2021 und der Gesellschafterversammlung der Sievert Baustoffe Auslandsbeteiligungen GmbH vom 04.11.2021 einen Teil ihres Vermögens (Beteiligung an der Hahne New Building Materials (Hefei) Co. Ltd.) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Sievert Baustoffe Auslandsbeteiligungen GmbH mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 200171) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.