2006-03-29: Geschäftsführer: Kayser, Johann Heinrich -genannt Heiner-, Kreuzau, *30.08.1958, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: du Pon, Johannes -genannt Joop- Theodorus, Gorinchem/Niederlande, *18.10.1948.
2010-09-16: Gesamtprokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen: Tropartz, Ernst Wolfgang, Jülich, *16.11.1964.
2011-03-17: Die Gesellschafterversammlung vom 03.03.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Sihl Direct GmbH.
2014-10-20: Der mit der Sihl GmbH (Amtsgericht Düren HRB 1596) am 13.12.2000 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 31.12.2013 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2014 hat der Änderung zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
2015-10-14: Geschäftsführer: Zilliger, Siegfried, Reichshof, *13.05.1955, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kayser, Johann Heinrich -genannt Heiner-, Kreuzau, *30.08.1958.
2017-02-02: Geschäftsführer: Stöckli, Franziska Dora, Zürich / Schweiz, *24.05.1971. Nicht mehr Geschäftsführer: Zilliger, Siegfried, Reichshof, *13.05.1955. Prokura erloschen: Tropartz, Ernst Wolfgang, Jülich, *16.11.1964.
2018-04-23: Geschäftsführer: Alles, Harald Josef, Aachen, *25.02.1969. Nicht mehr Geschäftsführer: Stöckli, Franziska Dora, Zürich / Schweiz, *24.05.1971.
2021-12-02: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.10.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.10.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.10.2021 mit der Sihl GmbH mit Sitz in Düren (Amtsgericht Düren, HRB 1596) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.