2008-02-04: Firma: Silvacast GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Die Entwicklung von Internetdienstleistungen und Dienstleistung auf dem Gebiet der neuen Medien sowie deren Vertrieb; der Erwerb, die Verwertung und die Verwaltung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten oder sonstigen Rechten; Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen. Darüber hinaus hat die Gesellschaft die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung zum Gegenstand. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Silva, Cristovao, *10.12.1963, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 05.11.2007.
2017-05-18: Gegenstand: Die Entwicklung von Internetdienstleistungen und Dienstleistungen auf dem Gebiet der neuen Medien sowie deren Vertrieb; der Erwerb, die Verwertung und die Verwaltung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten oder sonstigen Rechten; die Veranstaltung von Internetradios sowie der Betrieb einer Agentur für Werbung und Direkt-Marketing in Television, Hörfunk, Videotext, online-Diensten sowie Fernseh-, Hörfunk-und Musikproduktion und die Herstellung und der Vertrieb entsprechender Produkte sowie der Betrieb eines Musikverlages; die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen. Darüber hinaus hat die Gesellschaft die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung zum Gegenstand. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.11.2016 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 . Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.11.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Wemby Media GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 69466 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2018-07-31: Geschäftsführer: 2.
Ulrich, Thomas, *20.05.1965, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Ulrich, Thomas
2019-01-24: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Silva, Cristovao
2019-09-02: Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist
- die Entwicklung von Internetdienstleistungen und Dienstleistungen auf dem Gebiet der neuen Medien sowie deren Vertrieb;
- die Fernseh- und Hörfunkproduktion sowie die Veranstaltung entsprechender Sender und deren Verbreitung;
- die Musikproduktion; der Erwerb, die Verwertung und die Verwaltung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten oder sonstigen Rechten;
- der Betrieb eines Musikverlages sowie die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen. Stamm- bzw. Grundkapital: 125.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.07.2019 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 . Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.07.2018 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der UNITCOM GmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 73831 B) um 100.000 EUR auf 125.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die UNITCOM GmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 73831 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.