2014-01-02: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.11.2013. Geschäftsanschrift: Hainklingen 1 1/2, 91604 Flachslanden. Gegenstand des Unternehmens: Die Errichtung von Hochbauten, insbesondere von Einfamilienhäusern als Generalübernehmer, der Handel mit und der Vertrieb von Baustoffen sowie die Erbringung damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die Bauträger und Baubetreuertätigkeit im Sinne von § 34 c Abs. 1 Nr. 3 a) und b) GewO. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schlicht, Thomas, Flachslanden, *18.03.1977, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-02-17: Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Großmann, Maik, Fürth, *17.08.1974.
2014-03-03: Die Gesellschafterversammlung vom 28.02.2014 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: Simpel Hausbau GmbH.
2015-05-08: Die Gesellschafterversammlung vom 27.04.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 15.000,00 EUR auf 40.000 EUR und die Änderung des § 3 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 40.000,00 EUR.
2021-01-21: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsplan vom 24.11.2020 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag Teile des Vermögens auf die Simpel Immobilien GmbH mit dem Sitz in Flachslanden übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.