2007-07-17: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.08.2005. Die Gesellschafterversammlung vom 15.05.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. (2) (Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Sitzverlegung von Freising (bisher Amtsgericht München HRB 158366) nach Hamburg beschlossen. Gegenstand: Die Vermarktung, Konzeption und Planung von Tonstudios, Entwicklung und Vertrieb von Tonstudioausrüstungen und Beteiligung an anderen Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Settele, Christian, Hamburg, *14.04.1971, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-04-16: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.03.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der KEA254 Ltd. & Co. KG mit Sitz in München verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-05-15: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden KEA254 Ltd. & Co. KG am 30.04.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.