2017-04-12: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.02.2017. Geschäftsanschrift: Im kleinen Bruch 4, 69412 Eberbach. Gegenstand: Die üblichen Zimmerer-, Dachdecker-, Spenglerarbeiten insbesondere auch die Altbausanierung und sowie die ökologische Bauweise. Industriekletterer-, und Höhenarbeiten am Seil. Im Speziellen beinhaltet das Leistungsspektrum: Dach- und Altdachsanierungen, Flachdacharbeiten, die Planung und Montage von Photovoltaikanlagen, die Abdichtung von Boden-, Wand- und Dachflächen und die Wärmedämmung, das Erstellen und Montieren von Fassadenverkleidungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Rein, Achim, Eberbach, *10.02.1968; Sittig, Jochen, Eberbach, *12.05.1965, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-02-06: Die Gesellschafterversammlung vom 18.10.2017 hat beschlossen, das Stammkapital um 10 EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in den §§ 3 und 12 (Gesellschafterversammlungen und Beschlüsse) zu ändern. Stammkapital nun: 25.010,00 EUR.
2018-06-05: Bekanntmachung gemäß § 122 d UmwG i.V.m. § 10 HGB: Grenzüberschreitende Verschmelzung der Sittig & Rein Limited, Somerset, TA4 4 LE auf die Sittig & Rein GmbH, Im kleinen Bruch 4, 69412 Eberbach. Die Gesellschaft hat am 01.06.2018 den Entwurf eines Verschmelzungsplanes zwischen Sittig & Rein Limited, Somerset, TA4 4 LE, Companies House Cardiff 03505418 (übertragender Rechtsträger) und der hiesigen Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht. Angaben gemäß § 122 d S. 2 Nr. 2 - 4 UmwG: 1. Rechtsform, Firma und Sitz der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften (§ 122 d S. 2 Nr. 2 UmwG): Die Firma der übertragenden Gesellschaft lautet : Sittig & Rein Limited. Der Sitz der übertragenden Gesellschaft ist Brook House, Sampford Brett,Taunton, Somerset, TA4 4LE, England. Die übertragende Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht. Die Firma der übernehmenden Gesellschaft lautet: Sittig & Rein GmbH. Der Sitz der übernehmenden Gesellschaft ist Eberbach. Die übernehmende Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht. 2. Register, bei denen die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften eingetragen sind sowie die jeweilige Nummer der Eintragung (§ 122 d S. 2 Nr. 3 UmwG): Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Register of Companies for England and Wales, Cardiff Company Nr. 03505418, die aufnehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim, HRB 727534. 3. Hinweise auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können (§ 122 d S. 2 Nr. 4 UmwG): Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100prozentigen Tochter- auf ihre Muttergesellschaft handelt, bei der außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind.Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Sittig & Rein GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigem der an der Verschmelzung beteiligten Sittig & Rein GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Sittig & Rein GmbH nach § 125a Abs. 2 i. V. m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigem jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Sittig & Rein GmbH gemäß § 122a Abs. 2 i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Sittig & Rein GmbH, Im kleinen Bruch 4, 69412 Eberbach, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Sittig & Rein GmbH gefordert werden muss. Unter der Anschrift Sittig & Rein GmbH, Im kleinen Bruch 4, 69412 Eberbach, können im übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.
2019-02-26: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 21.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.08.2018 die "Sittig & Rein Limited", Somerset, TA4 4 LE /Vereinigtes Königreich (Companies House Cardiff 03505418)" verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.