2009-04-24: Firma: Skatstube GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Reichenberger Straße 113 a, 10999 Berlin Gegenstand: Die Entwicklung, der Betrieb und die Vermarktung von Online-Geschicklichkeitsspielen sowie die damit verbundenen Dienstleistungen sowie ähnliche Tätigkeiten, ausgenommen davon sind Glückspiele aller Art. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Reissner, Agnes, *21.08.1980, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Riedl, Franz, *21.05.1982, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Prokura: 1. Kavalar, Martin, *11.03.1982, Berlin; Einzelprokura Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 19.03.2009.
2012-11-29: Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Riedl, Franz.
2014-12-19: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Schinkestraße 9, 12047 Berlin
2021-09-01: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage sind die Fuchstreff GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 129441 B) und die Bummerl GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 125388 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.