2011-11-24: Firma: Industrifinans Holding GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin Gegenstand: Der An- und Verkauf von Immobilien sowie deren Verwaltung, das Halten und Verwalten von Immobilien-Servicegesellschaften und die Übernahme von administrativen Tätigkeiten bei den Tochtergesellschaften. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Skjerven, Einar, *24.08.1965, Jar/Norwegen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Prokura: 1. Beeck, Pascal, *02.01.1963, Mühlheim am Main; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 21.07.2011 zuletzt geändert durch Beschluss vom 31.08.2011. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.10.2011 ist der Sitz der Gesellschaft von Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 91487) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz). Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 26.07.2011.
2012-03-02: Änderung zu Nr. 1:; Nunmehr:; Geschäftsführer:; Skjerven, Einar; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Agerup, Mads, *02.11.1961, Oslo/Norwegen; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 3. Birkedal, Hans-Christian, *12.08.1979, Asker/Norwegen; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 4. Orgland, Arild, *26.04.1959, Oslo/Norwegen; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
2012-08-29: Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Agerup, Mads; Nicht mehr Geschäftsführer:; 3. Birkedal, Hans-Christian; Nicht mehr Geschäftsführer:; 4. Orgland, Arild.
2012-10-24: Firma: Skjerven Group GmbH Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.09.2012 ist der Gesellaftsvertrag geändert in § 1 (Firma)..
2013-08-14: Prokura: Nicht mehr Prokurist:; 1. Beeck, Pascal.
2016-11-14: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Kurfürstendamm 32, 10719 Berlin
2021-06-28: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.12.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage die Skjerven Invest GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 145459 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2021-06-29: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.06.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Beautique Immobilien Vertrieb und Vermietung GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 187491 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2021-06-29: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.06.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage die Skjerven Asset Management GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 145464 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.