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SkyTelecom GmbH

OpenScape, Telekommunikation, OpenStage..., Unify, HiPath, Festnetz-Tarif, TAPI, CTI-Middleware, Desk, Monate Bestätigter
Adresse / Anfahrt
Konkordiastraße 15
13595 Berlin
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-12-16:
Firma: SkyTelecom GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Konkordiastraße 15, 13595 Berlin; Gegenstand: Der Vertrieb und die Einrichtung von Telekommunikationsanlagen, die Softwareentwicklung und die Erbringung von IT-Dienstleistungen sowie die Vornahme aller Geschäfte, die mit dem vorstehenden Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Poß, Benedikt, *27.05.1990, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Schmidt, Kai, *29.12.1976, Frankfurt am Main; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 04.12.2020

2021-02-16:
Stamm- bzw. Grundkapital: 25.100,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.01.2021 ist das Stammkapital zum Zweck der Durchführung der Spaltung um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 . Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.01.2021 das von Herrn Poß als Inhaber unter der Firma SkyTelecom e. K. mit Sitz in Berlin betriebene Unternehmen (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 46382 B) übernommen Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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