2018-06-18: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.05.2018. Geschäftsanschrift: Bornwiesenweg 71, 60322 Frankfurt am Main. Gegenstand: Erbringung von kosmetischen Dienstleistungen, insbesondere dermatologische Gesichtskosmetik inklusive Anamnese-Erhebung , Körperkosmetik (Depilation, kosmetische Massagen), Hand- und Fußbehandlungen im kosmetischen Rahmen sowie dekorative Kosmetik (Make-Up). Dazu gehören auch die Fachberatung sowie der Verkauf von Pflegepräparaten und Accessoires. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: Lentfer, Sabrina Maren, Frankfurt am Main, *15.12.1982, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-11-28: Die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 beschlossen. Neues Stammkapital: 25.500,00 EUR. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des von der Einzelkauffrau Sabrina Maren Lentfer, Frankfurt am Main, *15.12.1982 unter der Firma Sabrina Lentfer, Skyline Cosmetics e.K. in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 50498) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 23.08.2018 Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 152 ff. UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-12-27: Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 27.12.2018 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.