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Skyline Medien Saarland GmbH

LPK, Festivalwiese, Pferderennbahn..., Saarländer, UNN?-Kampagne
Adresse / Anfahrt
Koßmannstraße 35
66119 Saarbrücken
1x Adresse:

Gutenbergstraße 11-23
66117 Saarbrücken


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2005-05-24:
Nicht mehr Geschäftsführer: Bimmermann, Matthias, Berlin, *08.12.1963. Bestellt als Geschäftsführer: Nordmann, Frank, Berlin, *04.03.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2005-10-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.07.2005 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages und dabei insbesondere die Änderung des § 5 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Nordmann, Frank, Berlin, *04.03.1969. Bestellt zum Geschäftsführer: Scholz, Inga, Saarbrücken, *01.04.1975.

2005-11-25:
Vertretungsbefugnis geändert, nun Geschäftsführer: Scholz, Inga, Saarbrücken, *01.04.1975, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2007-06-20:
Bestellt als Geschäftsführer: Meierfels, Knut, Saarbrücken, *09.09.1968. Nicht mehr Geschäftsführer: Scholz, Inga, Saarbrücken, *01.04.1975.

2020-08-04:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Koßmannstraße 35, 66119 Saarbrücken.

2022-07-06:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.05.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.05.2022 mit der Jugendradio Saarland Beteiligungs GmbH mit Sitz in Saarbrücken als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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