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Smashing Media AG

Zeitschrift
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Abrichstraße 21
79108 Freiburg im Breisgau
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1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2013-06-24:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.06.2013. Geschäftsanschrift: Werthmannstraße 15, 79098 Freiburg im Breisgau. Gegenstand: Die Herausgabe und der Vertrieb von Publikationen aller Art sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Friedmann, Vitaly, Freiburg im Breisgau, *08.02.1985, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-10-14:
Nicht mehr Geschäftsführer: Friedman, Vitaly, Freiburg im Breisgau, *08.02.1985. Bestellt als Geschäftsführer: Seyfferth, Markus, Freiburg im Breisgau, *05.05.1982, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der "Smashing Media AG", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 710339) wurde am 11.09.2013 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 12.09.2013 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen.

2016-12-29:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2016 mit Nachtrag vom 27.12.2016 und des Versammlungsbeschlusses vom 27.12.2016 mit der Aktiengesellschaft "Smashing Media AG", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 710339) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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