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SoVD Nordrhein-Westfalen e.V.

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Kontakt
56 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 56 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2010-05-25:
eingetragener Verein. Satzung vom 23.05.2009. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen des Sozialverband Deutschland e.V. - Bundesverband mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, VR 20029 B) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 14.07.2009 mit Ergänzung vom 26.11.2009 und des Zustimmungsbeschlusses der Bundesverbandstagung vom 19.12.2009. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Vereinen ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2010-06-17:
eingetragener Verein. Satzung vom 23.05.2009. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen des Sozialverband Deutschland e.V. - Bundesverband mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, VR 20029 B) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 14.07.2009 mit Ergänzung vom 26.11.2009 und des Zustimmungsbeschlusses der Bundesverbandstagung vom 19.12.2009. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Vereinen ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Die Abspaltung ist mit Eintragung vom 03.06.2010 bei dem übertragenden Rechtsträger, Sozialverband Deutscheland e.V. - Bundesverband, Berlin (AG Charlottenburg, VR 20029 B) wirksam geworden.

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