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Sobisch Baumontagen GmbH

Datenverarbeitung, Tischlerarbeiten, Gebäuden sowie Kernbohrungen..., Innenausbau von Häusern, Doe, Bereichen Baumontage, Häusern und Ihr, Marieneher
Adresse / Anfahrt
Werkstraße 11
18069 Rostock
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2014-12-23:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.11.2014. Geschäftsanschrift: Werkstraße 11, 18069 Rostock . Gegenstand: - die Erbringung von Bauleistungen, Werkleistungen und sonstigen Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen sowie - der Einbau genormter Baufertigteile sowie - die Betonbearbeitung und - die Erbringung von brandschutztechnischen Arbeiten an Bauwerken. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Sobisch, Siegfried Holger, Rostock, *18.02.1963, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-03-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 02.03.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma und Sitz) sowie 3 (Stammkapital) und die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR beschlossen. Neue Firma: Sobisch Baumontagen GmbH. 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 02.03.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.03.2015, das von Herrn Siegfried Holger Sobisch, Rostock, *18.02.1963, als Inhaber unter der Firma "Baumontage & Bauservice Siegfried Holger Sobisch e.K". mit Niederlassung in Rostock (Amtsgericht Rostock HRA 3758) betriebene Unternehmen übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-01-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.01.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.