2008-01-30: Firma: Soboll & Herzhoff Management Consultants GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Die Beratung und aktive Unterstützung von Unternehmen bei der Strategie- und Organisationsentwicklung und der Optimierung betrieblicher Abläufe und Verfahren. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Dr. Herzhoff, Marc, *12.12.1975, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Dr. Soboll, Martin, *21.03.1966, Hannover; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 22.11.2007.
2012-03-14: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Leipziger Str. 128, 10117 Berlin Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.01.2012 ist der Gesellschaftsvertrag geändert durch Einfügung von § 8 (Vorerwerbsrecht), § 9 (Tod eines Gesellschafters; Einziehung von Geschäftsanteilen), § 10 (Abfindung) und § 11 (Abtretungsverlangen statt Einziehung). Die vormaligen § 8 und § 9 sind nunmehr § 12 (Bekanntmachungen) und § 13 (Salvatorische Klausel, Kosten)..
2017-02-02: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Potsdamer Platz 5, 10785 Berlin
2021-10-19: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Jägerstraße 58 - 60, 10117 Berlin; Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.09.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Adcosus IT Consulting GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 160961 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.