2009-02-12: Geschäftsanschrift: Im Setzling 35, 61440 Oberursel (Taunus). Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Prof. Dr. Blume, Henning, Bad Homburg v. d. Höhe, *13.01.1947, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-09-20: Bestellt als Geschäftsführer: Warnke, André, Wiesbaden, *04.06.1977, einzelvertretungsberechtigt.
2014-08-15: Die Gesellschafterversammlung vom 07.08.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsführung und Vertretung) sowie die Ergänzung des Gesellschaftsvertrages um einen neuen § 14 (Leistungsverkehr mit Gesellschaftern) beschlossen. Die Nummerierung der nachfolgenden §§ wurde entsprechend angepasst. Nicht mehr Geschäftsführer: Prof. Dr. Blume, Henning, Bad Homburg v. d. Höhe, *13.01.1947.
2015-07-13: Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den 3 (Stammkapital), 4 (Geschäftsführung und Vertretung), 7 (Verfügung über Geschäftsanteile), 8 (Geschäftsjahr, Jahresabschluss, Gewinnverwendung), 9 (Dauer der Gesellschaft, Kündigung), 11 (Einziehung von Geschäftsanteilen, Abtretungsverpflichtung) und 12 (Abfindung ausscheidender Gesellschafter) beschlossen.
2016-12-30: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.10.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der AristoCon Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Oberursel (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 9746) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-12-07: Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Geschäftsjahr, Jahresabschluss, Gewinnverwendung) beschlossen.
2022-07-19: Die Gesellschafterversammlung vom 14.07.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art für Firmen und Institutionen im Bereich der Pharmazeutik, im Gesundheitssektor und verwandten Bereichen sowie Kauf und Verkauf, Registrierung und Verwertung von Immaterialgüterrechten sowie Erwerb und Gewährung von Lizenzen unter solchen Rechten.