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Soft-Schmie.de GmbH

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Waldweg 2
19217 Schlagsdorf
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2x HR-Bekanntmachungen:

2016-01-28:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2015. Geschäftsanschrift: Waldweg 2, 19217 Schlagsdorf. Gegenstand: Die Softwareentwicklung und sonstige Beratung im IT-Bereich, die Durchführung von Schulungen und Hosting, der Hardware-Handel sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten nicht genehmigungspflichtiger Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lischke, Thomas, Schlagsdorf, *29.07.1972, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-09-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und 8 (Gesellschafterbeschlüsse) mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung zur Aufnahme mit dem Softwareschmiede Thomas Lischke e.K. (Amtsgericht Schwerin, HRA 3787) beschlossen. 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage das einzelkaufmännische Unternehmen Softwareschmiede Thomas Lische e.K. mit Sitz in Schlagsdorf, Amtsgericht Schwerin, HRA 3787, als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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