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Solemio GmbH

Speichersystem, Solarunternehmen, Schnellzugriff..., E-Ladestation, Kommunal, Partnervertrieb, Vogtsburg-Achkarren, Gewerbepark, Ladesäulenkonzepte, PV-Anlagenbau
Adresse / Anfahrt
Fasanenweg 6
79235 Vogtsburg im Kaiserstuhl
Kontakt
21 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 21 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2012-01-02:
Geschäftsanschrift: Fasanenweg 6, 79235 Vogtsburg im Kaiserstuhl. Nicht mehr Geschäftsführer: Mahler, Matthias, Eichstetten am Kaiserstuhl, *31.05.1960.

2012-07-13:
Nicht mehr Geschäftsführer: Huber, Werner Wilhelm, Vogtsburg i. K., *07.03.1970.

2021-07-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und § 13 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Projektentwicklung und Installation von regenerativen Erzeugungsanlagen insbesondere Photovoltaik und Elektromobilität; Partnervertrieb und Systemintegration von regenerativen Erzeugungsanlagen, insbesondere Photovoltaik und Elektromobilität; Betrieb von Messstellen; sonstige Elektroinstallationen und allen diesen dienenden Tätigkeiten. Nicht mehr Geschäftsführer: Ucik, Horst Thomas, Freiburg im Breisgau, *01.06.1959. Bestellt als Geschäftsführer: Huber, Werner Wilhelm, Vogtsburg im Kaiserstuhl, *07.03.1970; Mahler, Matthias, Eichstetten am Kaiserstuhl, *31.05.1960, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Gebhardt, Oliver, Breisach am Rhein, *19.02.1966. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Solemio Service GmbH", Vogtsburg im Kaiserstuhl (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 706966) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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